Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Manfred Feigel erbringt DJ-Dienstleistungen auf Veranstaltungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche DJ-Verträge, die zwischen dem Veranstalter oder Gastgeber (Kunden) und DJ Manfred Feigel (DJ) abgeschlossen werden.

2. Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote, Präsentationen und Bewerbung der Dienstleistungen des DJs auf dessen Webseite, fremden Webseiten sowie auf Social Media Plattformen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, Kontakt zur Übermittlung eines Angebotes aufzunehmen. Nach der Kontaktaufnahme durch den Kunden wird der DJ dem Kunden ein Angebot machen. Erst durch die Annahme dieses konkreten Angebots kommt ein Vertrag zustande.
2.2. Angebote sind für 10 Tage gültig. Erfolgt binnen 10 Tagen keine Vertragsannahme so verliert das Angebot seine Gültigkeit.

3. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Der Begriff Rücktrittsrecht ist gleichbedeutend mit dem Begriff Widerrufsrecht.

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen bzw. zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um sein Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde den DJ, Manfred Feigel, Maustrenk 10A, 2225 Zistersdorf, Telefon 0699 10269813, E-Mail: office@grandios-feiern.at
mittels eindeutiger Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der DJ dem Kunden alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim DJ eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der DJ dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wird der Vertrag innerhalb 14 Tagen vor der Veranstaltung geschlossen, ist diese Klausel hinfällig.

4. Gage
4.1. Es gilt die im Vertrag angegebene Gage.
4.2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
4.3. Kilometergeld: Bei Veranstaltungen, welche weiter als 70km vom Standort Maustrenk/Zistersdorf entfernt sind, ist der DJ berechtigt ein Kilometergeld von € 0,60/km (schnellste Route, Ermittlung mittels Google Maps, Hin- und Rückfahrt) zu verrechnen.
4.4. Übernachtung: Bei Veranstaltungen welche weiter als 100km vom Standort Maustrenk/Zistersdorf entfernt sind, ist vom Kunden ein Zimmer zu stellen (mind. 3 Sterne Hotel, welches max. 5km vom Veranstaltungsort entfernt ist). Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, ein entsprechendes Zimmer zu stellen, so wird eine Pauschale in der Höhe von EUR 120,00 verrechnet.
4.5. Verpflegung: Alkoholfreie Getränke nach freier Wahl und anlassübliche Verpflegung sind durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.
4.6. AKM Gebühren: Eventuell anfallende AKM-Gebühren sind in voller Höhe vom Kunden zu entrichten. Falls eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der AKM benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung bekannt zu geben.
4.7. Der DJ ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln und erklärt sich dieser damit ausdrücklich einverstanden.

5. Leistungsumfang
5.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen der Veranstaltungsdaten (Datum, Beginn, Ende, Ort, Personenanzahl, etc.) umgehend bekannt zu geben. Sollte sich durch die Änderung ein Mehraufwand ergeben, so wird dieser vom DJ entsprechend verrechnet.
5.3. Im Preis enthalten ist neben dem Engagement des DJs:
– Zur Verfügungstellung der Ton- & Lichtanlage (Umfang je nach Vertrag und Vorabsprache);
– Komplette Auf- und Abbaukosten (Transport, Installation, Verkabelung und Soundcheck);
– An- und Rückreise;
5.4. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch das Abspielen von Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs. Sollte der DJ auf Wunsch des Kunden früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
5.5. Jede angefangene Stunde „Stehzeit“ – sollte der Technikaufbau mehr als eine Stunde vor der vereinbarten Beginnzeit erledigt sein müssen – wird entsprechend des im Vertrag vereinbarten Stehzeitsatz berechnet.
5.6. Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so ist dies gesondert mit dem DJ zu vereinbaren und wird dieser den Mehraufwand entsprechend berechnen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in der Höhe von 50% zur Zahlung binnen fünf Tagen ab Vertragsabschluss fällig.
6.2. Der DJ ist berechtigt anderslautende Zahlungsvereinbarungen zu treffen bzw. eine vollständige Zahlung bei Auftragserteilung zu verlangen.
6.3. Sollte die im Vertrag vereinbarte Anzahlung/Zahlung nicht erfolgen, ist der DJ berechtigt den Vertrag aufzukündigen.
6.4. Die Zahlung der restlichen Gage hat bis vor dem Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
6.5. Sollte eine Zahlung nicht vereinbarungsmäßig erfolgen, werden Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt.

7. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden fallen nachfolgende Stornokosten an:
– bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage;
– bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag: 75% der vereinbarten Gage;
– bei späterer Stornierung wird die gesamte Gage fällig.

8. Verhinderung des DJ, Höhere Gewalt
8.1. Der DJ ist berechtigt aus schwerwiegenden Gründen (technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Tod, unvorhergesehenes Ereignis mit höherer Wertung (Wichtigkeit), etc.) abzusagen. In diesem Fall wird der DJ versuchen einen Ersatz zu finden. Die Haftung für die Verhinderung des DJs ist begrenzt auf die Auftragssumme.
8.2. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -schwankungen, etc.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und ist die Gage dennoch fällig.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Der Kunde ist verpflichtet für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen.
9.2. Jedenfalls ist ein eigener Stromkreis für die DJ Anlage und den Lichtaufbau zur Verfügung zu stellen. Sollte die Verwendung einer Nebelmaschine gebucht werden, so ist ein weiterer eigener Stromkreis erforderlich.
9.3. Der Platzbedarf liegt beim Standardsetup, mit der Lichtanlage „Party“, bei mind. 2×1,5 Meter. Bei größeren Technikaufbau (Lichtpaket „Traumhochzeit“) beträgt der benötigte Platz mind. 4×2 Meter.
9.4. Der dem DJ zugewiesene Platz darf keinen Fluchtweg behindern.
9.5. Der Kunde verpflichtet sich dem DJ entsprechende Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit gegebenenfalls verbundenen Kosten sind vom Kunden zu übernehmen. Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein und ist der DJ gezwungen verkehrswiderrechtlich zu parken oder zu halten, sind sämtliche Folgekosten durch den Kunden zu tragen.
9.6. Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei, verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug oder ist ein Parken vor dem Eingang nicht möglich, hat der Kunde für kostenlose Helfer zu sorgen, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
9.7. Die Einhaltung der zur Anwendung kommenden gesetzlichen Vorschriften bzw. etwaiger behördlicher Auflagen obliegt dem Kunden.
9.8. Spielt der DJ im Freien, trägt allein der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 18 Grad C° sorgt der Kunde für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

10. Leistungserbringung durch den DJ
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Wünsche vom Kunden und von Gästen der Veranstaltung werden nach Möglichkeit erfüllt. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen.

11. Haftung des Kunden/Haftung des DJ
11.1. Der Kunde übernimmt die Haftung für die Sicherheit des DJ sowie für das vom DJ am Veranstaltungsort eingebrachte Equipment. Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
11.2. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden am Equipment vom DJ, die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Kunden oder dessen Gäste verursacht werden.
11.3. Der DJ übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen, oder sonstigen Dritten.
11.4. Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den DJ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
11.5. Bei bereits am Veranstaltungsort installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt der DJ keine Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit des dort installierten Equipments. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung, Lichttechnik o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung der zu zahlenden Gage. Falls weiteres Equipment durch den DJ an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die vom DJ installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet der DJ nicht, es sei denn, dies sind nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).

12. Aufzeichnungen von Videos/Fotos/Tonträgern
Der DJ behält sich das Recht vor, Lichtbilder, Videos oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) auf dessen Webseite sowie Social Media Seiten zu veröffentlichen.

13. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zwecke der Erfüllung des mit dem DJ geschlossenen Vertrages verarbeitet werden. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit schriftlich oder per E-Mail an den DJ ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sämtliche weitere Information zum Thema Datenschutz sind auf der Webseite unter https://www.djmanfredfeigel.at/datenschutzerklaerung/ zu finden.

14. Datenverwaltung durch externe Software
Der DJ nutzt zur Erbringung seiner Leistung gegenüber seinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet dem DJ insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von ihm betreuten Kunden anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen ihm und seinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ein Nutzungsvertrag sowie eine – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Hinsichtlich der Nutzung der Plattform gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dieser.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
15.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
15.2. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
15.3. Für Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort in einem anderen Land wird als Gerichtsstand der Erfüllungsort unserer Leistung vereinbart. Erfüllungsort ist somit die vom Kunden angegebene Lieferadresse im Gebiet der Republik Österreich. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern wird die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und die örtliche Zuständigkeit der Gerichte Korneuburgs vereinbart.
15.4. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss
  3. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
  4. Gage
  5. Leistungsumfang
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Stornierungsbedingung
  8. Verhinderung des DJ
  9. Mitwirkungspflichten des Kunden
  10. Leistungserbringung durch den DJ
  11. Haftung
  12. Aufzeichnungen von Videos/Fotos/Tonträgern
  13. Datenschutz
  14. Datenverwaltung durch externe Software
  15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel